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„Rapidshare“ im Kreuzfeuer!

rslogoWie gulli:news am 26. März berichtete, steht der in der Filesharing-Szene äußerst beliebte One-Click-Hoster Rapidshare unter Beschuss.

Vor einigen Tagen ist nämlich bei einem Rapidshare-Uploader eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden. Der Uploader hatte zuvor nämlich ein offiziell noch nicht veröffentlichtes Metallica-Album bei Rapidshare hochgeladen.

Rapidshare erfreute sich unter Filesharern bislang immer größter Beliebtheit. Die oben genannte Hausdurchsuchung rückt Rapidshare jetzt in ein ganz anderes Licht. Denn: Wie kamen die Ermittler an die Adresse des Uploaders? Dazu hätten sie zumindest seine IP-Adresse benötigt. Und die Weitergabe dieser würde dem widersprechen, was Rapidshare immer behauptet hat: Nämlich zu keinem Zeitpunkt die IP-Adressen seiner Kunden weiterzugeben.

Am 1. September 2008 trat der Paragraph 101 des deutschen Urheberrechtsgesetzes in Kraft. Dieser Paragraph umfasst den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei „offensichtlicher Rechtsverletzung“. Die ermittelten Daten des Rapidshare-Uploaders stammen vom 9. September 2008. Rapidshare musste allerdings so handeln!

Zitat „gulli:news“: Die bislang unbestätigte Theorie: Der Rechteinhaber (Anm.: der Urheber des Metallica-Albums) oder sein Anwalt hat den Download-Link in einem Board (Forum) entdeckt. Er notierte ihn und trat mithilfe des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruches an den Dienstleister Rapidshare heran. Mithilfe des vom Richter abgesegneten Beschlusses händigte der Filehoster daraufhin vermutlich die IP-Adresse sowie sämtliche in diesem Zusammenhang relevanten Daten aus. Rapidshare tritt dabei keine „Schuld“, der One-Click-Hoster ist juristisch dazu verpflichtet so zu handeln.

Mit der IP-Adresse im Schlepptau ging es offensichtlich weiter zum Internet-Provider, der nun in Verbindung mit eben diesem Auskunftsanspruch den Anschlussinhaber mitteilen muss.

Es könnte somit jeder Urheber auf diesem Weg an sensible Daten wie IP-Adressen gelangen. Und das stellt ein echtes Problem für Rapidshare (und unzählige andere One-Click-Hoster) dar. Immerhin gibt es unzählige Premium-User bei Rapidshare, die für die viel schnellere Datenübertragungsrate (usw.) des Premium-Dienstes nur bezahlen, weil für sie „interessante“ (und häufig illegale) Dateien hochgeladen werden, bzw. sie sie selbst hochladen.

Gulli hat Rapidshare diesbezüglich eine E-Mail geschickt. Eine Antwort blieb allerdings aus. Das deutet meiner Meinung nach darauf hin, dass die von Gulli gezogenen Schlüsse richtig sind und man bei Rapidshare mittlerweile ums Überleben kämpft. Ohne die Premium-Mitglieder, die zweifellos zu einem großen Teil aus oben genannten Filesharern bestehen, die illegale Dateien up- und downloaden, wäre ein beträchtlicher Umsatzeinsturz die Folge.

Man darf also gespannt sein, wie sich diese neue Angehensweise der Urheber entwickelt. Würden sich die Urheber von Musikalben (etc.) zusammentun und auf die selbe Art und Weise handeln, wäre es möglich, One-Click-Hoster nahezu zu zerstören oder zumindest uninteressant zu machen.


1 Kommentar bis jetzt
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hammer die jungs

Kommentar von steven




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